Abmahnfallen bei Blogs

Mit dem Internet wird man als Unternehmen sichtbar – und schon läuft man Gefahr in diverse Abmahnfallen zu stolpern. Ein privates Blog ohne jegliche kommerzielle Interessen kommt auch ohne Impressum aus, eines mit verbundenen Geschäftsinteressen dagegen nie. Datenschutzhinweise sind auch für private Blogs verpflichtend!

Blogs sind ein wunderbares Medium für Content Marketing. Ein paar Dinge, vor allem hinsichtlich Datenschutz, müssen dabei aber unbedingt beachtet werden.
Die vier häufigsten Abmahnfallen, in die man als Blogger tappen kann:

  • Bilder von Fremden ohne deren Einwilligung nutzen oder bei Stock-Bildern die Lizenzvereinbarungen nicht beachten, z.B. indem man die Urheberrechtsangabe vergisst.
  • Unzulässige Meinungsäußerungen oder Behaupten falscher Tatsachen. Behauptungen müssen immer nachweisbar sein.
  • Verletzung der Impressumspflicht. Eine Abmahnung ist nur durch Wettbewerber möglich. Da private Blogs keine Wettbewerber haben, können sie, so gesehen, auch nicht abgemahnt werden.
  • Kommentarbenachrichtigungen ohne double-opt-in. Abonniert jemand einen Kommentar, muss er eine Bestätigungsemail bekommen. Nur wenn diese angeklickt wird, darf derjenige weitere Benachrichtigungen per email erhalten. Andernfalls gelten die emails als Spam.

Über die Abmahnindustrie und die im Vergleich zu anderen Ländern komplexen Regelungen mag man sich ärgern, dagegen verfolgt der Datenschutz in erster Linie Verbraucherinteressen.

Weitere Details zur Umgehung von Abmahnfallen können Sie im Interview mit dem Anwalt Thomas Schwenke nachlesen.

Diese Regeln gelten natürlich auch für alle anderen Arten von Websites. Die Kommentarfunktion ist aber in der Regel eine spezielle Eigenschaft von Blogs.